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   BVerwG, 18.05.1999 - 3 C 2.99   

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https://dejure.org/1999,7381
BVerwG, 18.05.1999 - 3 C 2.99 (https://dejure.org/1999,7381)
BVerwG, Entscheidung vom 18.05.1999 - 3 C 2.99 (https://dejure.org/1999,7381)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Mai 1999 - 3 C 2.99 (https://dejure.org/1999,7381)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Gerichtliche Feststellung der Gebotenheit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten

  • Judicialis

    VO (EWG) Nr. 857/84 Art. 3 a Abs. 1 UAbs. 2; ; VO (EWG) Nr. 1078/77; ; MGV § 9 Abs. Nr. 7

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2000, 142 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 23.11.1993 - 1 C 21.92

    Anspruch auf Ersatz beschädigter, durch Bankeinbruch abhanden gekommener

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1999 - 3 C 2.99
    Der Widerruf einer Bescheinigung, die sogleich erneut ausgestellt werden müßte, ist rechtsmißbräuchlich (vgl. Urteil vom 23. November 1993 - BVerwG 1 C 21.92 - BVerwGE 94, 294, 299).
  • EuGH, 28.04.1988 - 170/86

    Von Deetzen / Hauptzollamt Hamburg-Jonas

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1999 - 3 C 2.99
    Der Kläger gehöre damit nicht zu den Milcherzeugern, denen aufgrund der von ihnen nach den Verordnungen (EWG) Nr. 1078/77 und Nr. 1391/78 eingegangenen Verpflichtungen ein besonderer Vertrauensschutz zu gewähren sei (vgl. EuGH, Urteil vom 28. April 1988, Rs 170/86 Nr. 13) und der eine Nichtvermarktungs- oder Umstellungsprämie erhalten habe.
  • BVerwG, 21.03.1996 - 3 C 11.95

    Recht der Landwirtschaft: Rückforderung einer Nichtvermarktungsprämie und

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1999 - 3 C 2.99
    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Begründung des Beschlusses (damaliges Aktenzeichen: BVerwG 3 C 11.95) Bezug genommen.
  • EuGH, 28.01.1999 - C-181/96

    Wilkens

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1999 - 3 C 2.99
    Mit Urteil vom 28. Januar 1999 (Rechtssache C-181/96) hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften die Vorlage wie folgt beschieden:.
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